Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1984
OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00 (https://dejure.org/2001,1984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2001 - 2 U 300/00 (https://dejure.org/2001,1984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 2 U 300/00 (https://dejure.org/2001,1984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Feuerversicherung: Grob fahrlässige Brandverursachung bei Brennenlassen einer Kerze im vertrockneten Adventsgesteck

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feuerversicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Leistungsfreiheit; Kerze; Advent; Feuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerversicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Leistungsfreiheit; Kerze; Advent; Feuer

  • Judicialis

    VVG § 61

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Verlassen der Wohnung bei brennenden Kerzen ist grob fahrlässig L

  • RA Kotz

    Wohnungsbrand durch altes Adventsgesteck - zahlt Versicherung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Feuerversicherung - Herbeiführung des Versicherungsfalls - grobe Fahrlässigkeit - Brennenlassen eines Adventsgestecks im Hochsommer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keinen ausgetrockneten Adventskranz anzünden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Wohnungsbrand durch Weihnachtskerzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn ein trockener Adventskranz im Juni brennt ... - OLG Oldenburg zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Entzünden von Adventslichtern im Hochsommer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99

    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00
    Dabei muß ein auch subjektiv schlechterdings unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl.: Senat OLGR Oldenburg 1999, 354; Prölss/MartinPrölss, VVG, 26. Aufl., § 61 Rdn. 11 und § 6 Rdn. 117).
  • OLG Köln, 19.11.2009 - 9 U 113/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens

    Er war in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt (so in dem Fall OLG Düseldorf VersR 2000, 1493; vgl. auch BGH VersR 1986, 254; OLG Oldenburg r+s 2000, 425) und hatte hinreichend Überlegungszeit und Veranlassung, die Kerzen durch einfaches Löschen zu sichern, bevor er sich auf das Sofa legte (vgl. OLG Hamburg VersR 1994, 89; OLG Nürnberg r+s 2001, 512; OLG Düsseldorf VersR 1986, 780; OLG Oldenburg r+s 2002, 74; LG Koblenz IVH 2003, 267; AG Neunkirchen r+s 1997, 167; AG St. Goar r+s 1998, 122).
  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Die Rechtsprechung hat sie beispielsweise bejaht, wenn siedendes Fett auf einem Herd unbeaufsichtigt gelassen wird (vgl. OLG Köln VersR 1996, 1491, 1492; VersR 2002, 311; OLG Bamberg Urteil vom 25.01.1999 - 4 U 125/97), der Versicherungsnehmer mit brennender Zigarette auf der Couch einschläft (KG Urteil vom 12.01.1998 - 6 U 1466/87) oder ein über längere Zeit regelmäßig genutztes Adventsgesteck mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lässt (OLG Oldenburg VersR 2002, 753).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 83/01 B

    Einholung weiterer Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ohne hinreichenden Grund bedeutet hier, daß die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den Sachverhalt weiter aufzuklären und den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß vom 7. November 2000 - B 2 U 300/00 B -).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00   

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https://dejure.org/2000,6893
OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00 (https://dejure.org/2000,6893)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2000 - 3 U 383/00 (https://dejure.org/2000,6893)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2000 - 3 U 383/00 (https://dejure.org/2000,6893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Räumungsanspruch nach Kündigung des Mietverhältnisses über gewerbliche Räume; Voraussetzungen für ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Grundstückseigentümers nach dem Ende des Nießbrauchs; Folgen eines Formmangels eines Änderungsvertrages zu einem Mietvertrag oder ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 566 S. 2 § 571 § 1056 Abs. 2
    Kündigungsrecht des Eigentümers nach Beendigung des Nießbrauchs; Berufung auf fehlende Schriftform bei einem langfristigen Mietvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 293
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass dies in Fällen sog. unwesentlicher Veränderungen, wie der Änderung von Nebenpunkten, aber auch einer Vertragsverlängerung, ausnahmsweise nicht gilt (BGH NJW 1987, S. 948 ).

    Außerdem muss eine Vereinbarung über Nebenkosten in einem Mietvertrag als unwesentliche Vereinbarung eines Nebenpunktes angesehen werden, die ohne Folgen für die Wahrung der Form des Mietvertrages mündlich geändert werden kann (vgl. BGH NJW 1987, S. 948 ).

  • BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Grundstückseigentümers (§ 1056 Abs. 2 BGB ) besteht nach dem Ende des Nießbrauchs jedoch nicht, wenn er persönlich an den Mietvertrag gebunden ist, wenn er nämlich bereits vor Bestellung des Nießbrauchs Vermieter war (BGH NJW 1990, S. 443, 444 f.).
  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    Grundsätzlich hat zwar der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Miet- oder Pachtvertrag zur Folge, dass der zunächst formgültig abgeschlossene ursprüngliche Vertrag nunmehr gleichfalls der Schriftform entbehrt und als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt (BGH NJW 1994, S. 1649, 1650).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    Darüber hinaus ist es den Vertragspartnern ganz allgemein gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf den Formverstoß zu berufen, wenn die Formungültigkeit des Vertrages zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde (BGH NJW-RR 1990, 518, 519).
  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    Treuwidrigkeit der vorzeitigen Kündigung ist vom Bundesgerichtshof in einem entsprechenden Fall angenommen worden, in welchem der kündigende Vertragspartner persönlich an der für ihn günstigen Mietzinsänderung beteiligt gewesen war (BGH NJW 1975, S. 1653, 1655).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 71/66

    Formmangel beim Mietverlängerungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    Die Formvorschrift, aus der die Klägerin ihr Kündigungsrecht herleitet, dient zwar dem Schutz des Grundstückserwerbers im Hinblick auf die Regelung des § 571 BGB ; da die Mieterhöhung jedoch eindeutig keinen Nachteil für die Klägerin darstellt und die in dem schriftlichen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten des Vermieters im übrigen völlig unberührt bleiben, ist die Klägerin insoweit ebensowenig schutzbedürftig wie bei einer Vertragsverlängerung (vgl. zu letzterem BGH NJW 1968, S. 1229, 1230).
  • OLG München, 20.10.1995 - 21 U 4893/94

    Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00
    Es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn die Klägerin aus dieser ihr vorteilhaften Abrede nur deshalb, weil sie nicht in der vorgeschriebenen Schriftform getroffen wurde, den weiteren Vorteil ziehen will, sich nunmehr von dem ihr lästig gewordenen Mietvertrag zu lösen (vgl. dazu OLG München NJW-RR 1996, S. 654, 655).
  • OLG Naumburg, 26.07.2012 - 9 U 38/12

    Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit der mündlichen Abänderung eines befristeten

    Schließlich ist es einer Partei verwehrt, sich auf einen Formmangel zu berufen, wenn sie zuvor längerer Zeit besondere Vorteile aus dem Vertrag gezogen hat (vgl. BGH, NJW 2004, 113 m.w.N.) oder durch eine nicht formgerechte Vertragsänderung begünstigt wird (vgl. BGHZ 65, 49; NJW 2007, 288; NJW 2008, 365; OLG Koblenz, NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 945; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 373).
  • OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20

    Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages

    Demgemäß stellt sich eine Mieterhöhung als allein für den Vermieter vorteilhaft dar mit der Folge, dass eine von ihm erklärte Kündigung wegen eines Mangels der Schriftform der Mieterhöhung rechtsmissbräuchlich ist (OLG München NJW-RR 1996, 654, 655; OLG Koblenz NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517; Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 14. Aufl., § 550, Rn. 66; Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann-Lindner-Figura, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 6, Rn. 103).
  • OLG Nürnberg, 07.07.2020 - 10 XV 1/18

    Beitritt zum Pachtvertrag

    Ob sich dies aus § 567 BGB - im hier vorliegenden Fall einer Landpacht in Verbindung mit § 593b BGB - ergibt (so: OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2000 - 3 U 383/00 -, juris Rn. 6; dahingehend auch: Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 566 Rn. 33; offen gelassen: BGH, Urteil vom 27.10.1982 - V ZR 177/81 -, juris Rn. 16) oder der Anwendungsbereich des § 566 BGB im Hinblick auf den Gesetzeszweck nicht eröffnet ist, weil im Fall einer Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt wegen § 1030 Abs. 1 BGB nicht die Gefahr besteht, dass der Vermieter bzw. Verpächter die Pflichten aus dem Miet- bzw. Pachtvertrag nicht mehr erfüllen, insbesondere den Gebrauch nicht gewähren kann (so Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 567 Rn 15; dahingehend auch: Häublein in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 567 Rn. 5; Heintzmann in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 567 Rn. 2), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 14/03

    Höhe des Mietzinses als wesentlicher, vom Schriftformerfordernis erfasster

    Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn der Mieter oder Vermieter eine allein zu seinen Gunsten getroffene formlose Vereinbarung zum Anlass nimmt, sich unter Berufung auf den Formmangel vorzeitig aus dem befristet abgeschlossenen Mietvertrag zu lösen (BGHZ 65, 49, 55; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 510, 511; OLG Koblenz OLGR 2001, 149, 150, OLG Rostock a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 13.05.2019 - 2 W XV 1495/18

    Beitritt zum Pachtvertrag

    Ob sich dies aus § 567 BGB - im hier vorliegenden Fall einer Landpacht in Verbindung mit § 593b BGB - ergibt (so: OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2000 - 3 U 383/00 -, juris Rn. 6; dahingehend auch: Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 566 Rn. 33; offen gelassen: BGH, Urteil vom 27.10.1982 - V ZR 177/81 -, juris Rn. 16) oder der Anwendungsbereich des § 566 BGB im Hinblick auf den Gesetzeszweck nicht eröffnet ist, weil im Fall einer Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt wegen § 1030 Abs. 1 BGB nicht die Gefahr besteht, dass der Vermieter bzw. Verpächter die Pflichten aus dem Miet- bzw. Pachtvertrag nicht mehr erfüllen, insbesondere den Gebrauch nicht gewähren kann (so Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 567 Rn 15; dahingehend auch: Häublein in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 567 Rn. 5; Heintzmann in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 567 Rn. 2), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Brandenburg, 05.10.2005 - 3 U 24/05
    Dieser Gedanke liegt auch den Entscheidungen des OLG Koblenz, Urt.v. 14.11.2000 - 3 U 383/00, NZM 2002, 293 = OLG-Rp 2001, 149, und des OLG München, Urt.v. 20.10.1995 - 21 U 4893/94, ZMR 1996, 136 = NJW-RR 1996, 654, zugrunde.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3160
OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00 (https://dejure.org/2000,3160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.12.2000 - 12 U 2953/00 (https://dejure.org/2000,3160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 12 U 2953/00 (https://dejure.org/2000,3160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wertpapiergeschäft; Aktienkaufauftrag; Anspruch des Auftraggebers; Aktienbeschaffung; Wertpapierdienstleister

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 611; ; BGB § 325; ; HGB § 383

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 611, 325; HGB § 383
    Schadensersatz wegen Nichtausführung eines befristeten Aktienkaufvertrags in Höhe der bei erstmaliger Kenntnis des Regressanspruchs erforderlich gewesenen Aufwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 47
  • BB 2001, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 256/92

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    e) Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß grundsätzlich für die Berechnung des Schadensersatzes materiell-rechtlich der Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich der der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (BGH, NJW 1994, 314) und der Bundesgerichtshof zur Frage der konkreten Berechnung eines Schadens wegen entgangenen Wertzuwachses bei einer Speziessache den letztmöglichen Beurteilungszeitpunkt bis zur mündlichen Tatsachenverhandlung einbezieht (BGH NJW 1980, 1743).
  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 332/78

    Gemeinnütziger Verein - Unfallgeschädigter - Schadensersatzanspruch -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    e) Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, daß grundsätzlich für die Berechnung des Schadensersatzes materiell-rechtlich der Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich der der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (BGH, NJW 1994, 314) und der Bundesgerichtshof zur Frage der konkreten Berechnung eines Schadens wegen entgangenen Wertzuwachses bei einer Speziessache den letztmöglichen Beurteilungszeitpunkt bis zur mündlichen Tatsachenverhandlung einbezieht (BGH NJW 1980, 1743).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1987 - 6 U 46/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Da nämlich feststeht, daß bei marktgängigen Gegenständen der Weiterveräußerungsgewinn stets auch mit anderweitig beschafften Gegenständen erzielt werden könnte, kann ein abstrakter Schaden des Käufers in diesen Fällen immer nur einen Anspruch auf die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem möglichen Markteinkaufspreis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Nichterfüllung für den Geschädigten feststeht, rechtfertigen (vgl. Emmerich in MüKo, § 325 RN 102; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 1382).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Es entspricht weiter der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß überobligationsmäßige Anstrengungen des Geschädigten den Schädiger nicht entlasten sollen (BGHZ 104, 337, 346), daß aber bei besonderen Umständen die Vornahme eines Deckungskaufes geboten ist (BGHZ 62, 103, 107).
  • BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72

    Berechnung entgangenen Bankgewinns

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Es entspricht weiter der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß überobligationsmäßige Anstrengungen des Geschädigten den Schädiger nicht entlasten sollen (BGHZ 104, 337, 346), daß aber bei besonderen Umständen die Vornahme eines Deckungskaufes geboten ist (BGHZ 62, 103, 107).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Der Bundesgerichtshof hat gerade in der vom Kläger zitierten Entscheidung (NJW 1989, 290) ausgeführt, daß der Geschädigte nicht stets gehalten ist, ein Deckungsgeschäft vorzunehmen, sondern daß dies vielmehr im Einzelfall von der Sache her geboten und ihm zumutbar sein muß.
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Das Schuldverhältnis wandelt sich in einen einseitigen Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz um (BGHZ 61, 369; NJW 1987, 645; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 329 RN 9, 11; Soergel-Wiedemann, BGB; 12. Aufl., § 325 RN 30).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Das Schuldverhältnis wandelt sich in einen einseitigen Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz um (BGHZ 61, 369; NJW 1987, 645; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 329 RN 9, 11; Soergel-Wiedemann, BGB; 12. Aufl., § 325 RN 30).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00
    Da der Kläger tatsächlich keinen Deckungskauf getätigt hat und er sich nicht auf besondere ihm allein zu Gebote stehenden Gewinnmöglichkeiten beruft, liegt eine abstrakte Schadensberechnung vor (BGHZ 2, 310; Emmerich in: MüKo, BGB, 3 Aufl., § 325 RN 87, 89, 97).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03

    Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order

    Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).
  • OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01

    Schadensminderungspflicht beim Online-Banking ("Direct Brokerage")

    Vergleichbar muss es sich aber auch bei der - vorliegend zu beurteilenden - Nichtausführung eines Wertpapierkaufs verhalten (ebenso bereits OLG Nürnberg BB 2001, 380, 381), weil dem Kläger ein Deckungskauf möglich und für ihn zumutbar war.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2241
OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2000,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2000 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2000,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2000 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2000,2241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Aussicht auf Erfolg; Schmerzensgeld; Künftige Schäden; Unfallschaden

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 3 Abs. 2a; ; BGB § 254; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; ZPO § 528; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 2 a; ZPO § 403
    Auch in Wohngebieten muss mit plötzlichem Betreten der Fahrbahn durch ein Kind nicht stets gerechnet werden

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: für PKW-Fahrer unsichtbares Kind, das hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Dabei sind die Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Verletzten dann seinen zu ersetzenden Heilungskosten zuzuordnen, wenn die Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen unvermeidbar sind; Verdienstausfall oder der Ausfall im Haushalt der Angehörigen ist nur zu ersetzen, wenn er nicht durch Vor- oder Nacharbeit aufgefangen werden kann (BGH, NJW 1991, 2340 ff.).

    c) Soweit der Kläger für den angeblichen Verpflegungsmehraufwand des Vaters - wegen Ausfalls der Mutter im Haushalt - einen Betrag von 525, 00 DM geltend macht, ist gerade bei derartigen Schadenspositionen zur Vermeidung eines vom Gesetz nicht vorgesehenen Ersatzes der Schäden von nur "mittelbar" Betroffenen eine Begrenzung auf den nicht anders vermeidbaren Mehraufwand vorzunehmen (BGH, NJW 1991, 2340 [2341]).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97

    Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 22/84

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Entgegenkommen von Kindern auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • OLG Schleswig, 07.05.1997 - 9 U 112/96

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes in einem

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Für eine Unfallrekonstruktion bedarf es hinreichender Anknüpfungstatsachen (vgl. a. OLG Köln, Urteil vom 22. November 2000 - 11 U 75/00 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13

    Ein Rechtsanwalt im Zivilprozess verhält sich im Allgemeinen gegenüber seinem

    Im Verkehrsunfallprozess ist dem Antrag auf Einholung eines (hier: weiteren) Sachverständigengutachtens nur nachzugehen, wenn geeignete Anknüpfungstatsachen vorgetragen sind (OLG Köln OLGR 2001, 149).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.02.2000 - 7 U 439/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5084
OLG Jena, 23.02.2000 - 7 U 439/99 (https://dejure.org/2000,5084)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.02.2000 - 7 U 439/99 (https://dejure.org/2000,5084)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 7 U 439/99 (https://dejure.org/2000,5084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Goldringautomat

§§ 93, 94 BGB, nicht nur ein "wesentlicher Bestandteil", sondern auch ein "einfacher Bestandteil" eines Grundstücks ist eine unbewegliche Sache

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2000 - 7 U 439/99
    Auch einfache Bestandteile, im Gegensatz zu Zubehörteilen, gehören nicht zu den beweglichen Sachen iSd bürgerlichen Rechts (so bereits RGZ 158, 362 ff. (368)).
  • RG, 02.11.1907 - V 53/07

    Bestandteile einer Fabrik

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2000 - 7 U 439/99
    Danach können selbst bei nur loser Verbindung zwischen Gebäude und Maschine diese zusammen als eine Sache aufzufassen sein, wenn ein Gebäude eigens um eine Maschine herumgebaut wird (RG aaO, S. 373; RGZ 67, 30 (34)).
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 76/98

    Geschäftswert bei wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2000 - 7 U 439/99
    Dabei bilden Maschinen und Fabrikgebäude nur dann eine einheitliche Sache, wenn die Verkehrsauffassung die Maschine als Teil des Gebäudes ansieht, wobei die Zweckbestimmung des betreffenden Gebäudes als maßgebend in Betracht zu ziehen ist ( BayObLG Rpfleger 1999, 86 bejahend zum Maschinenpark eines Wasserkraftwerks; Palandt/Heinrichs aaO ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.05.2000 - 14 U 152/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14274
OLG Schleswig, 12.05.2000 - 14 U 152/98 (https://dejure.org/2000,14274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.05.2000 - 14 U 152/98 (https://dejure.org/2000,14274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 14 U 152/98 (https://dejure.org/2000,14274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fischteichbesitzer; Wasserabfluss; Entwässerung; Kanalnetz; Schadenersatz

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Fischteichbesitzers - Wasserablauf - Entwässerung des Nachbargrundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,47085
OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 55/99 (https://dejure.org/2000,47085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2000 - 1 U 55/99 (https://dejure.org/2000,47085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 1 U 55/99 (https://dejure.org/2000,47085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,47085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 03.02.2012 - 7 Sa 1485/11

    Hilfsaufrechnung in der Berufungsinstanz; Einreichung von die private Nutzung des

    Ohne diese erforderliche Individualisierung muss die Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen werden, weil andernfalls über den Umfang der materiellen Rechtskraft i. S. d. § 322 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die Gegenforderung Unklarheit bestünde (BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769; OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 55/99, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 322 Rn 18).
  • OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden

    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149; Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

    Die zur Aufrechnung gestellte Aktivforderung muss vielmehr nach Gegenstand und Grund (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) so genau bezeichnet werden, dass eine rechtskräftige Entscheidung (§ 322 Abs. 2 ZPO) über sie ergehen kann (BGHZ 149, 120, 124; OLGR Frankfurt 2001, 149, 150; jurisPK-BGB/Rüssmann Rn 39).
  • AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Denn nur dann ist der Streitgegenstand bestimmt (zB. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 U 55/99 - juris).
  • OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02

    Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und

    Rechnet der Beklagte mit mehreren, die Forderung des Klägers übersteigenden Gegenforderungen auf, ist er zur Angabe der für die gerichtliche Prüfung seiner Ansprüche maßgeblichen Reihenfolge gehalten (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2000, 1 U 55/99 = OLGR 2001, 149-150; OLG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 1975, 4 U 48/74 = MDR 1976, 50-51).
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